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Änderung Testverfahren ab 28.02.2022

Testpflicht nur noch für nicht immunisierte Personen

 

Liebe Eltern,

liebe Kolleg:innen,

liebe Schüler:innen!

 

Ab Montag, 28. Februar 2022, wird die Testpflicht für bereits immunisierte Personen (also geimpfte oder genesene Personen; dazu zählen Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weitere an Schule Beschäftigte) aufgehoben.

Zukünftig müssen also nur solche Personen zwingend getestet werden, die noch nicht immunisiert sind (sog. 3-G-Regel).

 

Wer als Immunisierter bzw. Genesener von der Testung ausgenommen werden will, muss seinen Immunstatus nachweisen können (einmalige Vorlage des Impfnachweises bzw. Genesenenstatus bei der Klassenleitung).

 

Schülerinnen und Schüler können aber nach persönlicher Entscheidung weiterhin freiwillig an den Testungen teilnehmen.

 

Im Übrigen wird an allen weiterführenden Schulen das eingeführte Testverfahren (wöchentlich drei Antigen-Selbsttests vor Unterrichtsbeginn in der Schule) fortgeführt.

 

Die Maskenpflicht im Schulgebäude und Unterricht besteht weiterhin!

 

Bleiben Sie gesund!

 

Herzliche Grüße

 

R. Pawliczek

Schulleiter