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Organisation 1. Schultag am 18.08.2021 (Coronaschutzmaßnahmen)

Bekannte Maßnahmen gelten weiter

Liebe Schüler*innen,

liebe Eltern!

 

Nach aktueller Verordnung wird es weiterhin folgende Vorgaben im Rahmen der leider weiterhin existierenden Corona-Pandemie für den Schulbetrieb geben (Fortführung RdErl. MSB, Coronabetreuungsverordnung NRW):

 

1. Maskenpflicht im Gebäude (FFP2- bzw. medizinische Maske), Abstandsgebot von mind. 1,5 Metern (innen + außen). Permantes Lüften in den Unterrichtsräumen.

 

2. Testpflicht (2x pro Woche) entweder als Selbsttest in der Schule (Mo. + Mi.) oder mit Nachweis eines Bürgertests (max. 48h alt).

Schüler*innen, die bereits VOLL durchgeimpft bzw. als "genesen" gelten, müssen am 1. Schultag (18.08.21) zu Beginn der 1. Stunde entsprechende Nachweise im Original (Impfausweis, Impfnachweis per App, Bescheinigung des Arztes nach überstandener COVID-19-Erkrankung) einmalig vorzeigen.

 

Hinweis: Die Teilnahme für vollständig Geimpfte und Genesene an den vorgeschriebenen Selbsttests kann jedoch trotzdem weiterhin freiwillig erfolgen.

 

Ich bitte um Beachtung und zuverlässige Umsetzung. Vielen Dank!

 

R. Pawliczek

Schulleiter