Im Schulgesetz ist festgelegt, wie die Mitwirkung von Schulleitung, Lehrern, Schülern und Eltern geregelt wird. Dabei nimmt die Aufgabe der Eltern einen wesentlichen Raum ein.
Die Klassenpflegschaften wählen ihre Vorstände. Diese Vorstände bilden dann die Schulpflegschaft, die wiederum die Vertreter zur Schulkonferenz wählt. Die Schulkonferenz ist das höchste Gremium der Schule und setzt sich aus den Vertretern der Schulleitung, der Lehrer, der Eltern und der Schüler zusammen. Dieses Gremium bestimmt im Wesentlichen die Geschicke der Schule.
Außerdem werden aus der Schulpflegschaft auch Vertreter der Eltern zu den Fachkonferenzen gewählt. Auch in Fragen der Neubesetzung von Lehrerstellen hat die Elternvertretung ein Mitspracherecht.
In der Willy-Brandt-Schule geht die Mitwirkung der Eltern über die gesetzlich vorgeschriebenen Mitwirkungsorgane noch hinaus. Wir arbeiten eng mit der Schulleitung und der Lehrerschaft zusammen. Gegenseitiges Vertrauen und Achtung voreinander ermöglichen ein gutes Miteinander.
In den letzten Jahren haben wir zusammen mit der Schulleitung und der Lehrerschaft viele Dinge erarbeitet, auf die wir stolz sein können. Erwähnt sei hier als Beispiel
die 60 Minuten Unterrichtsstunde,
Wir haben das Schulprogramm mit erarbeitet und achten darauf, dass wir dem auch gerecht werden. Dabei ist uns, unter anderem, der integrative Unterricht ein wichtiges Anliegen.
Die Schulpflegschaft ist aktives Mitglied bei der Landeselternschaft der Realschulen LERS und hat dadurch auch Verbindungen zu anderen Pflegschaften von Realschulen in ganz NRW.
Wir arbeiten eng mit dem Förderverein zusammen und unterstützen ihn in all seinen Bemühungen. Unter anderem bei der Trägerschaft der Betreuung im offenen Ganztag, die in dieser Form beispielhaft für Herten ist.
Frau Rumpa